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Fahrplan

E-Rechnung 2025 – 2028

Die verpflichtende elektronische Rechnung im B2B-Bereich kommt in Stufen. Diese Übersicht zeigt, ab wann was für Ihr Unternehmen gilt — und welche Schritte Sie jetzt gehen sollten.

SEIT 01/2025Gilt bereits
E-Rechnungen empfangen

Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — ohne Ausnahme und ohne Übergangsfrist. Das gilt auch für Kleinunternehmer.

Sie sind hier · 2026
AB 01/2028Dann alle
Versandpflicht für alle

Ab 2028 müssen alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Papier- und einfache PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig.

Was ist eine E-Rechnung?

Ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der Norm EN 16931 — in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.x). Eine per E-Mail versendete PDF gilt nicht als E-Rechnung.

Ausnahmen von der Versandpflicht

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (brutto)
  • steuerfreie Leistungen (§ 4 Nr. 8–29 UStG)
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
Empfangen müssen aber weiterhin alle.

Warum jetzt handeln

Wer trotz Pflicht keine E-Rechnung ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; beim Empfänger kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein. Die Umstellung betrifft Software, Stammdaten, Freigaben und Archivierung — das braucht Vorlauf.

Was Sie jetzt tun sollten

01
Empfang sichern

E-Rechnungen zuverlässig annehmen und lesbar machen.

02
Software prüfen

Kann Ihr System XRechnung/ZUGFeRD erzeugen und verarbeiten?

03
Prozesse klären

Freigabe, Buchung und GoBD-konforme Archivierung regeln.

04
Rechtzeitig testen

Vor dem Stichtag mit echten Rechnungen erproben — nicht danach.

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Stand: 2026. Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz, § 27 Abs. 38 UStG sowie BMF-Schreiben zur E-Rechnung. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Block Digital · Rheinland CB OpCo UG · Kaiser-Otto-Straße 98A · 50259 Pulheim · USt-IdNr.: DE463060388