Fahrplan
Die verpflichtende elektronische Rechnung im B2B-Bereich kommt in Stufen. Diese Übersicht zeigt, ab wann was für Ihr Unternehmen gilt — und welche Schritte Sie jetzt gehen sollten.
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — ohne Ausnahme und ohne Übergangsfrist. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ihre B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnung ausstellen und versenden.
Ab 2028 müssen alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Papier- und einfache PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig.
Ein strukturiertes, maschinenlesbares Format nach der Norm EN 16931 — in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.x). Eine per E-Mail versendete PDF gilt nicht als E-Rechnung.
Wer trotz Pflicht keine E-Rechnung ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; beim Empfänger kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein. Die Umstellung betrifft Software, Stammdaten, Freigaben und Archivierung — das braucht Vorlauf.
Was Sie jetzt tun sollten
E-Rechnungen zuverlässig annehmen und lesbar machen.
Kann Ihr System XRechnung/ZUGFeRD erzeugen und verarbeiten?
Freigabe, Buchung und GoBD-konforme Archivierung regeln.
Vor dem Stichtag mit echten Rechnungen erproben — nicht danach.
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Block Digital
Einrichtung, Formate, DATEV-Anbindung und Verfahrensdokumentation — im Festpreis.
Stand: 2026. Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz, § 27 Abs. 38 UStG sowie BMF-Schreiben zur E-Rechnung. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Block Digital · Rheinland CB OpCo UG · Kaiser-Otto-Straße 98A · 50259 Pulheim · USt-IdNr.: DE463060388